Gesetzlich Versicherte haben im Falle von schwerer Krankheit, Verschlimmerung von Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ggf. Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse durch "Entlastungsbetrag"
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