Unsere Leistungen

Inwiefern können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne in jeglicher Hinsicht.

Sie benötigen Unterstützung im Haushalt, im Garten, wünschen allgemeine Betreuung oder suchen einfach eine nette Begleitung für Erledigungen oder Freizeit?


Sie sind bei uns genau richtig!

Unsere Leistungen im Überblick:

Rundum den Haushalt und die Versorgung


  • Aufräumen
  • Staubsaugen
  • Staubwischen
  • Wischen der Fußböden
  • Badezimmer reinigen
  • Fenster putzen
  • Treppen putzen
  • Wäsche waschen, bügeln und zusammen legen
  • Betten abziehen und frisch beziehen
  • Blumen gießen
  • Einkaufservice
  • Abholung von Rezepten, Medikamenten o.ä.
  • Haushaltsauflösung (auch in Senioren- oder Pflegeheimen)
  • Organisierung und Durchführung von Umzügen
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen für spezifischere Tätigkeiten, wie altersgerechte Umbauten von Treppen o.ä.
  • Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit
  • "Alles-OK-Anruf" → Beim diesem Sicherheitsanruf rufen wir Sie zur Sicherung Ihrer Unversehrtheit zu vorher mit Ihnen abgestimmten Terminen an. Sollten wir Sie auch nach einem zweiten Versuch nicht erreichen, rufen wir die von Ihnen bestimmte Notfallnummer an, damit sie ggf. schnellstmöglich Hilfe bekommen.

 

Rundum die persönliche Betreuung


  • Gespräche führen
  • Gesellschaftsspiele spielen
  • Vorlesen
  • Spaziergänge
  • Förderung der Bewegung und geistiger-, motorischer und sozialer Fähigkeiten
  • Gedächtnistraining
  • Erinnerungsarbeit
  • Fahrdienst zum Arzt, Apotheke, Friseur, Freunde und Verwandte besuchen uvm.
  • Krankenhaus-, Senioren- und Pflegeheimbesuche
  • Persönliche Betreuung, auch im Kranken-, Senioren- oder Pflegeheim

Rundum die Begleitung und Unterstützung im Alltag


  • Gemeinsames Einkaufen
  • Begleitung zu Hobbys uns Aktivitäten jeglicher Art
  • Besorgung von Behandlungsterminen, Medikamenten, Rezepten u.Ä.
  • Begleitung zum Arzt, zu Behörden, zur Krankengymnastik oder Physiotherapie
  • Begleitung zu Erledigungen aller Art, wie Sanitätshaus, Optiker, Apotheke, Bank u.Ä.
  • Ünterstützung bei jeglichen bürokratischen Angelegenheiten und "Papierkram", wie ausfüllen und einreichen von Formularen, gemeinsame Postdurchsicht u.Ä.
  • Unterstützung bei Schriftwechsel aller Art
  • Begleitung zu Terminen außer Haus, wie Friseur, Fußpflege u.Ä.
  • Freizeit- und Reisebegleitung
  • Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen aller Art
  • Begleitung zu Kursen u.Ä.
  • Begleitung bei Besuchen von Freunden, Verwandten, Seniorentreffen u.Ä.
  • Grabpflege und Begleitung zum Friedhof


Kostenübernahme durch die Krankenkasse


Gesetzlich Versicherte haben im Falle von schwerer Krankheit, Verschlimmerung von Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ggf. Anspruch auf eine Haushaltshilfe.


Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse


Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen Entlastungsbetrag von 125€ im Monat für die Inanspruchnahmen von gesetzlich festgelegten Angeboten, so auch für Leistungen zur Unterstützung im Alltag.



Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen in Ihrem Fall von Ihrer Kranken- und Pflegekasse übernommen werden, können wir auf Wunsch gerne für Sie prüfen.

Rundum die Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen


  • Entlastung durch die oben aufgeführten Leistungen, die nun nicht mehr von Ihnen selbst erledigt werden müssen.
  • Stundenweise Betreuung oder Begleitung Ihres Angehörigen und somit mehr Zeit für die Gestaltung Ihres eigenen Alltags
  • Urlaubsbetreuung
  • Erledigungen Ihrer Einkäufe oder Tätigkeiten im Haus und Garten.


Kostenübernahme durch die Pflegekasse im Sinne der "Verhinderungspflege"


Sind Sie als pflegender Angehöriger vorübergehend oder stundenweise an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung ggf. diese Verhinderungspflege. Hierfür stehen jedem Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr 1612€ für die Verhinderungspflege zur Verfügung, ggf. sogar zzgl. 806€ bei nicht verbrauchter Kurzzeitpflege.


Kostenübernahme durch die Pflegekasse durch "Entlastungsbetrag" 


Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag i.S.d. von 125€ für die Inanspruchnahmen von gesetzlich festgelegten Angeboten.




Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen in Ihrem Fall von der Pflegeversicherung übernommen werden, können wir auf Wunsch gerne für Sie prüfen.

Sie möchten sich ein Angebot erstellen lassen, haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei etwas, was Sie hier nicht gefunden haben?


Dann scheuen Sie sich nicht, uns trotzdem zu kontaktieren, denn wir sind für jegliche Erweiterungen unseres Angebots offen!