Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte haben im Falle von schwerer Krankheit, Verschlimmerung von Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ggf. Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen Entlastungsbetrag von 125€ im Monat für die Inanspruchnahmen von gesetzlich festgelegten Angeboten, so auch für Leistungen zur Unterstützung im Alltag.
Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen in Ihrem Fall von Ihrer Kranken- und Pflegekasse übernommen werden, können wir auf Wunsch gerne für Sie prüfen.